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Sehr geehrter Besucher,
die Pflicht zum Führen der Beschluss-Sammlung tritt am 01.07.2007 in Kraft. Bis dahin befindet sich diese Site im Probelauf und wird getestet. Bitte testen Sie mit und senden Sie mir unbedingt etwaige Kritik oder Verbesserungsvorschläge. Ich werde versuchen, die Wünsche der Besucher einzuarbeiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe beim Aufbau dieses kostenlosen Services!
Peter Hoffmann, Rechtsanwalt
Mit dem 01.07.2007 besteht nach § 24 Abs. 7 und 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Pflicht des Wohnungseigentumsverwalters, eine Beschluss-Sammlung zu führen. Verfügt die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht über einen Verwalter, trifft diese Pflicht den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung. Die Eigentümer können durch Mehrheitsbeschluss einen Anderen verpflichten.
Führt der Verwalter die Beschluss-Sammlung nicht ordnungsgemäß, liegt hierin regelmäßig ein wichtiger Grund für die Abberufung dieses Verwalters, § 26 Abs. 1 WEG.
Damit begrüße ich Sie herzlich auf diesen Seiten!
Um Sie in die Lage zu versetzen, Ihren Pflichten zur Führung der Beschluss-Sammlung nachzukommen, wurde eine Eingabemaske entwickelt, die jeder Interessent kostenlos nutzen darf.
Nach kompletter Eingabe der abgefragten Informationen erhalten Sie eine Email. Diese können Sie ausdrucken und abheften. Die Mail enthält bei korrekter Eingabe sämtliche durch das Wohnungseigentumsgesetz geforderten Informationen. Berücksichtigt sind der derzeitige Stand der Rechtsprechung und Literatur. Über etwaige Änderungen informiere ich Sie auf diesen Seiten.
Und noch einmal: dieser Service ist für Sie kostenlos und an keinerlei Verpflichtungen gebunden.
Zur Eingabe der Beschlüsse und Urteile.
Allgemeine Ausführungen zum neuen Wohnungseigentumsgesetz. |